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   BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 80.92   

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https://dejure.org/1993,13186
BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 80.92 (https://dejure.org/1993,13186)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.1993 - 1 WB 80.92 (https://dejure.org/1993,13186)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 1993 - 1 WB 80.92 (https://dejure.org/1993,13186)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versetzung auf einen A 16-Dienstposten - Fehlen ausreichender Restdienstzeit - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache durch Ausscheiden aus der Bundeswehr - Erfordernis eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 80.92
    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> und vom 10. März 1993 - BVerwG 1 WB 84.92 -).
  • BVerwG, 10.03.1993 - 1 WB 84.92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Sonderurlaub für einen Soldaten -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 80.92
    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> und vom 10. März 1993 - BVerwG 1 WB 84.92 -).
  • BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 15.92

    Rechtswidrigkeit einer Besetzung des Dienstpostens Leiter Spezialstab Auswertung,

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 80.92
    Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 537/92 -, die Akten des Senats in den Verfahren BVerwG 1 WB 15.92, 69.92 und 81.92 sowie die Personalakten des Antragstellers - Hauptteile A, B und C, haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
  • BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 15.92

    Rechtswidrigkeit einer Besetzung des Dienstpostens Leiter Spezialstab Auswertung,

    Der Antragsteller sei also allenfalls in dem Verfahren BVerwG 1 WB 80.92 zum Fortsetzungsfeststellungsantrag übergegangen, nicht jedoch in dem Verfahren BVerwG 1 WB 15.92.

    Den gegen diese Entscheidung mit Schreiben vom 12. August 1992 gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der BMVg mit seiner Stellungnahme vom 29. September 1992 dem Senat vorgelegt (Verfahren BVerwG 1 WB 80.92).

    Zwar hat er in dem förmlichen Antrag im Schriftsatz vom 29. Januar 1993 lediglich die Personalentscheidung des BMVg vom 30. Juli 1992 (Gegenstand des Verfahrens BVerwG 1 WB 80.92) angeführt.

    Dies ergibt sich hinreichend daraus, daß er in dem Schriftsatz vom 29. Januar 1993 das vorliegende Verfahren BVerwG 1 WB 15.92 ausdrücklich einbezieht und vorträgt, sein Feststellungsinteresse ergebe sich daraus, daß er früher - mithin vor dem im Verfahren BVerwG 1 WB 80.92 maßgeblichen Zeitpunkt, dem 1. April 1993 - hätte befördert werden müssen.

  • BVerwG, 08.10.1992 - 1 WB 69.92

    Endgültige Neubesetzung eines Dienstpostens mit einem Berufssoldaten - Anspruch

    Mit Schreiben vom 12. August 1992 hat der Antragsteller dagegen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt (BVerwG 1 WB 80.92).

    Die Beschwerdeakten des BMVg - P II 5 - Az. 573/92 und 616/92 - sowie die Akte im Hauptsacheverfahren (BVerwG 1 WB 80.92) und die Personalstammakte des Antragstellers haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

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